Die Betriebsführung umfasst alle Tätigkeiten, welche für die Pflege und Bewirtschaftung, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung von Gebäude, gebäudetechnischen Anlagen und Außenanlagen notwendig sind.
Unter Instandhaltung sehen wir in erster Linie die
Unser Ziel ist der Werterhalt und die Optimierung der Lebenszykluskosten Ihrer Immobilie.
Der Auftragnehmer übernimmt die im Vertragsobjekt installierten und im Leistungsverzeichnis des Auftragnehmers benannten haustechnischen Anlagen und Einrichtungen zur Betriebsführung.
Der Auftragnehmer führt den Betrieb dieser Gewerke auf seine Gefahr derart, dass sowohl den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, insbesondere den Auflagen der Behörde, im Zuge des Genehmigungsverfahrens, Genüge getan wird, als auch die vereinbarten Leistungen mit Sicherheit erfüllt werden können.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen die für einen sicheren, funktionstüchtigen und wirtschaftlichen Betrieb erforderlich sind.