04 | 04 | 2026

Bereitschaft

Bereitschaftsdienst für Störungseinsätze

Außerhalb der Anwesenheit des Haustechnikers kann ein Bereitschaftsdienst eingerichtet werden. Garantierte Interventionszeit zwischen der Alarmierung des Bereitschaftstechnikers und Beginn der Störungsbehebung muss Vertraglich geregelt werden.

Die für den Einsatz erforderliche Arbeitszeit wird nach tatsächlichem Aufwand, gemäß den zum Zeitpunkt des Einsatzes gültigen Regiestundensätzen zuzüglich eventuell erforderlicher Materialien gesondert in Rechnung gestellt.

Bei Gefahr in Verzug oder zur Abwendung großer Nachteile für den AG ist der AN berechtigt, auch ohne vorheriger Zustimmung des AG entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Der AG ist in diesem Fall verpflichtet, den Aufwand zu tragen, sofern er wirtschaftlich gerechtfertigt war.